gaming
Anwältin: No-generative-AI-Klauseln sind jetzt Standard in Videospiel-Publishingverträgen
Haley MacLean, Anwältin für Unternehmens- und IP-Recht und Videospielspezialistin bei Voyer Law, sagt, dass Publisher vermehrt no-generative-AI-Klauseln in Verträge aufnehmen und dass diese Praxis im vergangenen Jahr zum Standard geworden ist. Sie empfiehlt, solche Klauseln immer dann aufzunehmen, wenn ein Publisher Assets erstellt, um zu verhindern, dass der Publisher generative AI für Marketing, Porting oder QA nutzt. Der Wandel wird durch das rechtliche Risiko generativer AI getrieben, die häufig urheberrechtlich geschützte Werke reproduziert oder darauf angewiesen ist und damit Haftungsrisiken für Unternehmen schaffen kann, die sie verwenden.
- No-generative-AI-Klauseln haben sich innerhalb des letzten Jahres von gelegentlichen zu standardmäßigen Klauseln in Publishingverträgen entwickelt.
- Kleinere, einfachere Publisher fügen diese Klauseln routinemäßig ein, um die rechtliche Exposition zu begrenzen.
- MacLean empfiehlt, auf einer AI-Klausel zu bestehen, wann immer ein Publisher Assets erstellt, damit der Publisher generative AI nicht für Marketing, Porting oder QA verwenden kann.
- Treiber ist das Urheberrechtsrisiko: generative AI liefert häufig Material, das aus urheberrechtlich geschützten Werken abgeleitet ist, und erhöht so die potenzielle Haftung für Entwickler und Publisher.